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Durch den demografischen Wandel und der daraus folgenden prognostizierten personellen Überalterung ergibt sich, dass sich kommende Belegschaften aus immer weniger jüngeren, und dafür immer mehr älteren Beschäftigten zusammen setzen werden (SI research consult, 2007, S. 4). In Ihrem Onlinebericht zur generationsgerechten Gestaltung der Alterssicherung geht die deutsche Bundesregierung davon aus, dass sich das Verhältnis der 65-jährigen und Älteren zu den 20 bis 64-jährigen von 1 zu 3,2 aus dem Jahr 2005 bis ins Jahr 2030 auf 1 zu 2 verändern wird (Regierung Online, 2011, S. 1). Das statistische Bundesamt rechnet für den Zeitraum vom Jahr 2000 bis 2050 mit einem Rückgang von ca. zehn Millionen Erwerbspersonen (Statistisches Bundesamt, 2003, S. 36).
Als Reaktion auf den demografischen Wandel hat die Bundesregierung im März 2007 mit dem „Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ die stufenweise Einführung einer Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre beschlossen (Regierung Online, 2011, S. 1). Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit betrifft jedoch nicht nur für die Privatwirtschaft, sondern gleichermaßen den Öffentlichen Dienst und damit auch die Polizei (Regierung Online, 2011, S. 3). Während einige Bundesländer wie z.B. Baden-Württemberg, Brandenburg und Bremen noch bis vor kurzem die Lebensarbeitsaltersgrenze für Polizeibeamte mit 60 Jahren verbindlich festgelegt hatten, steht auch diese nunmehr zunehmend in der Diskussion.
Im Angesicht des demographischen Wandels stellt sich die Frage, wie der Arbeitsplatz „Polizei“ be- schaffen sein muss, damit auch lebensältere Beschäftigte im Polizeivollzugsdienst bis zum Eintritt in den Ruhestand den nach §34 BeamtStG verlangten vollen persönlichem Einsatz für den Dienstherrn nicht nur zu leisten bereit sind, sondern auch können. Durch die bereits gewonnenen Erfahrungen in der freien Wirtschaft lässt sich ableiten, dass dies keine unlösbare Aufgabe ist, gleichwohl aber durch die Sparzwänge im Öffentlichen Dienst eine Herausforderung. Neben dem Fokus auf altersgerechte Arbeitsplätze stellt sich die Frage, wie eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit am sozialverträglichsten möglich ist und auch die Wünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt. Hierbei reicht es nicht, nur auf ein einzelnes Merkmal zu schauen. Studien und Forschungsvorhaben der Bundesregierung und Privatwirtschaft zeigen, dass es nicht nur über Zwang möglich ist, Personal länger arbeiten zu lassen, sondern dass eine altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung dazu beiträgt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillig ihre Lebensarbeitszeit verlängern und der Arbeitgeber durch gezielten Einsatz von Gestaltungsinstrumenten parallel Krankheitsquoten und Betriebskosten senken kann (Lambeck, 2007, S. 24).
Das Team von palikeo® nimmt sich dieser Herausforderung an und wird den aktuellen demographischen Sachstand ausgewählter Polizeibehörden in Deutschland erfassen sowie die Rahmenbedingungen evaluieren, welche Struktur geschaffen werden müsste, um auch älteren Beschäftigten innerhalb der Behörden einen altersgerechten und sozial angepassten Arbeitsplatz zu schaffen, ohne dabei die Bedürfnisse der Organisation zu vernachlässigen.
Wir werden Sie an dieser Stelle über den aktuellen Forschungsstand regelmäßig informieren.
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